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allgemeine geschäftsbedingungen
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
1.a
Der durch den Auftraggeber (AG) der designhouse.NETWORK UG (haftungsbeschränkt) (AN) erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Gegenstand ist die Schaffung des Werkes und Einräumung von Nutzungsrechten. Es gelten Werkvertragsrecht und Urheberrechtsgesetz (UrhG).
1.b
Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des AN sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das UrhG geschützt, dessen Regelungen auch gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.c
Ohne Zustimmung des AN dürfen ihre Arbeiten einschl. der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den AN zu einer Vertragsstrafe in Höhe des 3-fachen Auftragswertes.
1.d
Werke des AN dürfen nur im vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom AG bei Auftrags erteilung erkennbar gemachten Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt die AG mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
1.e
Wiederholungs- oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig, sofern Nutzungsrechte nicht durch den AN ausdrücklich uneingeschränkt freigegeben wurden
1.f
Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der Einwilligung des AN und ist honorarpflichtig.
1.h
Der AN hat Anspruch auf Namensnennung. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt den AN zum Schadensersatz von zusätzlichen 50% der Vergütung.
1.i
Die Überprüfung der Entwürfe auf Schutzfähigkeit sowie die Registrierung von Text oder Gestaltung als geschütztes Design oder Marke geschieht nur auf besonderen Wunsch des AG und gegen gesondertes Honorar. Der AG stellt den AN von Ansprüchen Dritter frei.
1.j
Von vervielfältigten Werken sind dem AN jeweils mind. 3 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die der AN auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
1.k
Der AN darf das Logo des AG als Referenz nutzen.
2. Angebot und Auftrag
2.a
Angebote sind freibleibend und gelten für 3 Monate.
2.b
Eine Auftragsbestätigung der AN gilt als Auftrag, wenn ihr nicht innerhalb von 3 Tagen widersprochen wird.
3. Honorare
3.a
Die Vergütungen des AN stützen sich auf den allgemein gültigen, aktuellen „Vergütungstarifvertrag für Grafik-Designer", welcher vom AG jederzeit eingesehen oder bestellt werden kann.
3.b
Das in Angeboten enthaltene Honorar des AN für ihre Arbeit als einer einheitlichen Leistung besteht aus:
a) Entwurfshonorar (Design),
b) Werkzeichnungshonorar (Vervielfältigungs Vorbereitungen, nicht
jedoch Herstellung von Druckvorlagen durch Dritte),
c) Nutzungshonorar im angegebenen Umfang. Übt der AG seine Nutzungsoption
nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet
der AN nur ein Entwurfs- und ggf. ein Werkzeichnungshonorar.
3.c
Ein Korrekturdurchgang je Projekt (Rechtschreibung / Satzfehler) ist im Leistungsumfang enthalten. Zusatzleistungen wie z. B. Änderungen von Entwürfen, Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, Änderungen von Werkzeichnungen, Autorkorrekturen in Wort und Bild, Produktionsbetreuung sowie zusätzliche Besprechungszeiten werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet, wenn nicht ausdrücklich im Angebot enthalten.
3.d
Unentgeltliche Tätigkeiten, z.B. die kostenfreie Schaffung von Entwürfen oder Korrekturen, sind nicht berufsüblich und werden ausgeschlossen.
3.e
Vorschläge und Weisungen des AG aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dieses wurde ausdrücklich vereinbart.
3.f
Wenn nicht gesondert vereinbart, ist folgende Vergütung zu zahlen: Auftrag teilt sich in 3 Abschnitten:
- 30% des Auftragswertes bei Auftragserteilung
- 40% des Auftragswertes bei Präsentation der Entwürfe
- 30% des Auftragswertes bei der Lieferung der Reinzeichnung.
Abweichungen sind schriftlich im Auftrag zu vereinbaren
3.g
Die bei Entwurfs- oder Entwurfsausführungsarbeiten entstehenden technischen Neben- und Materialkosten (z. B. für Modelle und Zwischenreproduktionen), Kurier- und Portokosten usw. sind zu erstatten.
3.h
Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.i
Von dem AN zur Ausführung des Auftrags erstellte digitale Daten sind ohne besondere schriftliche Vereinbarung nicht Lieferungsbestandteil des Auftrags, sondern internes Arbeitsmittel. Auslieferung von Daten ist grundsätzlich freiwillig und grundsätzlich honorarpflichtig.
4. Eigentumsvorbehalt
4.a
An den Arbeiten des AN werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
4.b
Originale sind unbeschädigt an den AN zurückzugeben, sofern es keine ausdrückliche andere Vereinbarung gibt.
5. Produktionsbetreuung und Haftung
5.a
Eine Haftung für die Wettbewerbs- Zulässigkeit und Schutzfähigkeit ihrer Arbeiten wird von dem AN nicht übernommen.
5.b
Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z. B. Belichtung, Druck, Versand) nimmt der AN im Namen und auf Rechnung des AG vor. Der AG stellt dem AG von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Der AN haftet nicht für die Leistungen, Arbeitsergebnisse und Kosten der beauftragten Leistungserbringer.
5.c
Die dem AN überlassenen Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der AG zur Verwendung berechtigt ist.
5.d
Sollte die Produktion durch den AN überwacht werden, so kann sie Entscheidungen treffen und Weisungen erteilen
5.e
Der AN haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
6. Erfüllungsort, Gestaltungsfreiheit, Wirksamkeit
6.a
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des AN.
6.b
Für den AN besteht im Rahmen des Auftrags bzw. Briefings Gestaltungsfreiheit.
6.c
Diese Geschäftsbedingungen werden wirksam, wenn der AG ihnen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt nicht widerspricht und andere oder zusätzliche Regelungen getroffen werden.
6.d
Es gilt die salvatorische Klausel.
Langenhagen, 01.01.2009
designhouse.NETWORK UG (haftungsbeschränkt)
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